Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag
nach den Plänen der Architektin Sigrid Krämer,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.12.2022,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Wandhöhe für Garagen und Überschreitung der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 / Gauting.
Die Baugrenzen
werden im Süden durch den Erker nicht eingehalten. Allerdings wurde diese
Festsetzung mit Schreiben vom 24.02.2021 des LRA Starnberg als obsolet erklärt.
Die Befreiung gemäß
§ 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhe für Garagen wird
befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Stellungnahme
Fachbereich Umwelt:
Vor dem Abriss der Bestandsgebäude ist zu prüfen,
ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind.
Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Als Einfriedung ist
nur ein 1,00 m hoher Jägerzaun zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und zur Straße hin abzupflanzen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Als Einfriedung
ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen
Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.