Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Berchtold


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.12.2022, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 109 / GAUTING.

 

Der erforderlichen Befreiung für die Fichte Nr. 17 wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Die Fichte wurde bereits vor vielen Jahren gekappt, so dass der natürliche Habitus des Baumes zerstört und eine Eintrittspforte für Schädlinge geschaffen wurde. Aufgrund der verminderten Vitalität und der damit einhergehenden reduzierten Verkehrssicherheit wird der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt. Die Fichte ist in max. drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort durch einen standortgerechten Baum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.