Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Klaus Hutter, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.12.2022,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden
Maßgaben erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das
Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich, so dass dem Landratsamt Starnberg eine Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung vorzulegen ist.