1.      Radweg im Bereich VR-Bank am Bahnhofplatz (s. auch Anfrage aus dem Bauausschuss am 28.02.2023)

Der Zweite Bürgermeister Herr Dr. Sklarek informiert, dass derzeit geprüft werde, ob durch Anbringung eines Hinweisschildes auf Fahrradfahrer, die in Richtung Pippinunterführung fahren und hierbei die Jägerstr./Hubertusstraße queren, besser hingewiesen werden könne.

 

2.      Verkehrshinweisschild an der (oberen) Bahnhofstraße: „Bei Stopp hier halten“ (s. auch Anfrage aus dem Bauausschuss vom 28.02.2023)

Der Zweite Bürgermeister Herr Dr. Sklarek bezieht sich auf eine Anregung aus der Sitzung des Bauausschusses, das Hinweisschild auffälliger zu gestalten, damit dieses nicht so leicht übersehen werde.

Er teilt mit, dass bereits ein Vorschlag erarbeitet sei, dieser jedoch noch mit der Polizei abgestimmt werde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Am Bahnhofplatz herrscht insgesamt eine unbefriedigende Verkehrslage. Hier sind nach Bewertung der Straßenverkehrs- und der Straßenbaubehörde sowie im Benehmen mit der Polizei keine unmittelbaren Gefahren abzuwehren, die über die generellen Gefahren des Straßenverkehrs auf zu engem Raum hinausgehen. Die Ursache der beschriebenen Verkehrskonflikte kann jedoch nach Ansicht der Verwaltung erst mit einem Umbau des Bahnhofplatzes befriedigend dauerhaft gelöst werden. Dies sieht man z.B. sehr plastisch an dem fehlenden Stück der Radwegeabtrennung zwischen Bienenapotheke und Ende der Ausbaustrecke im Zusammenhang mit dem Ausbau der oberen Bahnhofstraße. Diese Konflikte werden sich durch Schilder nur hilfsweise moderieren, nicht aber lösen lassen. Mehr Schilder erhöhen keine Übersichtlichkeit. Es bliebe jedoch auch bei einem Umbau bei einer Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h. Da sich der Bundesgesetzgeber trotz Wunsch vieler Kommunalpolitiker in Deutschland nicht in der Lage gesehen hat, durch die StVO ein generelles Tempo 30 km/h innerorts auch für Sammlungsstraßen ohne Gefahrentatbestand nach § 45 StVO vorzusehen, wird die gelegentlich diskutierte Lösung über einen verkehrsberuhigten Bahnhofplatz (sog. Spielstraße) nur dann zu realisieren sein, wenn man bereit ist, dafür einer anderen Straße mit Sammlungs- und Verbindungsfunktion diese Aufgabe zuzuweisen, um die Germeringer Straße mit dem Ortskern zu verbinden. Das müsste aber eine Parallelstraße sein, die dadurch aufgrund der o.g. Gesetzeslage ihren Status als Tempo-30 km/h-Zone verlieren und mit 50 km/h und ÖPNV frequentiert würde. Der Bahnhofplatz ist nach Art seiner tatsächlichen verkehrlichen Nutzung kein Platz, sondern eine Straße. Dass der Bedarf einer Sammlungsstraße im Ortskern tatbestandlich vorhanden ist, sieht man in Gauting täglich, überdies ist die Existenz von Sammlungsstraßen regelmäßig Tatbestandsvoraussetzung für die Schaffung von angrenzenden Tempo-30-km/h Zonen. Diese Konfliktlage lässt sich mithin nur durch eine Entscheidung des Gemeinderates unter o.g. Prämisse oder durch eine Änderung der StVO auflösen, welche den Kommunen nicht nur mehr Handlungsspielräume im Einzelfall (Prüfungsaufwand; Rechtsrisiko) einräumt, sondern schlicht die Rechtslage dreht.