Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Jürgen Sklarek
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Peter
Hanshans, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 20.12.2022, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erklärt,
dass die Vorschriften der Stellplatzsatzung der Gemeinde eingehalten werden.
Bebauungsplan Nr. 2 / GAUTING
Das Vorhaben
entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 / GAUTING.
Bebauungsplan
Nr. 163 / Gauting i. A.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung der Wandhöhe nicht den Festsetzungen des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 163 / Gauting.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Das Vorhaben
entspricht nicht der Stellplatzsatzung (Größe des Stellplatzes) der Gemeinde
Gauting vom 16.04.2020. Eine Abweichung nach § 6 der Satzung wird nicht
zugelassen.
Das natürliche und
das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung
einzutragen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob
Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind.
Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die nicht mit Gebäuden
oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten
Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu
begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im
Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze,
Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die
Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz
verankert sind.