Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Jürgen Sklarek
Beschluss:
Zu dem Bauantrag
nach den Plänen des Architekten Peter
Bausback, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 02.01.2023,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Einfriedungen
sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als
Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die
Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes
zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Vor
Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse
etc.) durch das Vorhaben betroffen sind. Sollte ein Gebäudebrütervorkommen
bekannt sein oder werden, ist eine entsprechende artenschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Dem Bauantrag wurde ein Baumfällantrag inkl. eines Baumbestandsplanes beigelegt. Da auf dem Grundstück der Flurnummer 1681/5 Gem. Gauting kein Bebauungsplan und somit keine Festsetzung zu erhaltenden Bäumen vorliegen, bedarf es für die Fällungen keine Genehmigung. Nach Beendigung der Bauphase sind für die geplanten und baurechtlich notwendigen Fällungen entsprechende Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen
geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist
unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung
von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die
Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz
verankert sind.
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht.