1.    Radweg im Bereich Volksbank am Bahnhofplatz

GRin Derksen äußert, dass Radfahrer, die den Radweg im Bereich der Volksbank am Bahnhofplatz nutzen und in Richtung Pippinunterführung fahren dann von Autofahrern, die aus der Pippinunterführung in Richtung Jägerstr. / Hubertusstr. fahren, schlecht gesehen werden. Sie bittet um Prüfung, ob hier Verbesserungen möglich sind.

 

2.    Einmündung Hubert Deschler-Str. in die Bahnhofstr.

GR Berchtold regt an, dass das Schild in der Bahnhofstraße, mit dem darum gebeten wird, Fahrzeuge aus der Hubert Deschler-Str. in die Bahnhofstr. einfädeln zu lassen, noch optisch etwas auffälliger gestaltet werden könnte, um die Autofahrer in der Bahnhofstr. darauf aufmerksam zu machen.

 

Anmerkung der Verwaltung zu Ziffer 2:

Das Ordnungsamt ist mit einer Prüfung dieser Thematik beauftragt.

 

3.    Verkehrssituation am Bahnhofplatz

GR Berchtold merkt an, dass morgens am Bahnhofplatz durch den Pkw-, Rad-, Bus- und Fußgängerverkehr eine sehr unübersichtliche Verkehrssituation besteht. Er bittet um Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, dies zu entschärfen.

 

Anmerkung der Verwaltung zu Ziffer 1 und 3:

Die zwei Anmerkungen beschreiben Symptome einer insgesamt unbefriedigenden Verkehrslage am Bahnhofplatz. Hier sind nach Bewertung der Straßenverkehrs- und der Straßenbaubehörde sowie im Benehmen mit der Polizei keine unmittelbaren Gefahren abzuwehren, die über die generellen Gefahren des Straßenverkehrs auf zu engem Raum hinausgehen. Die Ursache der beschriebenen Verkehrskonflikte kann jedoch nach Ansicht der Verwaltung erst mit einem Umbau des Bahnhofplatzes befriedigend dauerhaft gelöst werden. Dies sieht man z.B. sehr plastisch an dem fehlenden Stück der Radwegeabtrennung zwischen Bienenapotheke und Ende der Ausbaustrecke im Zusammenhand mit dem Ausbau der oberen Bahnhofstraße. Diese Konflikte werden sich durch Schilder nur hilfsweise moderieren, nicht aber lösen lassen. Mehr Schilder erhöhen keine Übersichtlichkeit. Es bliebe jedoch auch bei einem Umbau bei einer Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h. Da sich der Bundesgesetzgeber trotz Wunsch vieler Kommunalpolitiker in Deutschland nicht in Lage gesehen hat, durch die StVO ein generelles Tempo 30 km/h innerorts auch für Sammlungsstraßen ohne Gefahrentatbestand nach § 45 StVO vorzusehen, wird die gelegentlich diskutierte Lösung über einen verkehrsberuhigten Bahnhofplatz (sog. Spielstraße) nur dann zu realisieren sein, wenn man bereit ist, dafür einer anderen Straße mit Sammlungs- und Verbindungsfunktion diese Aufgabe zuzuweisen, um die Germeringer Straße mit dem Ortskern zu verbinden. Das müsste aber eine Parallelstraße sein, die dadurch aufgrund der o.g. Gesetzeslage ihren Status als Tempo-30 km/h-Zone verlieren und mit 50 km/h und ÖPNV frequentiert würde. Der Bahnhofplatz ist nach Art seiner tatsächlichen verkehrlichen Nutzung kein Platz, sondern eine Straße. Dass der Bedarf einer Sammlungsstraße im Ortskern tatbestandlich vorhanden ist, sieht man in Gauting täglich, überdies ist die Existenz von Sammlungsstraßen regelmäßig Tatbestandsvoraussetzung für die Schaffung von angrenzenden Tempo-30-km/h Zonen. Diese Konfliktlage lässt sich mithin nur durch eine Entscheidung des Gemeinderates unter o.g. Prämisse oder durch eine Änderung der StVO auflösen, welche den Kommunen nicht nur mehr Handlungsspielräume im Einzelfall (Prüfungsaufwand; Rechtsrisiko) einräumt, sondern schlicht die Rechtslage dreht.