Sitzung: 28.02.2023 BA/037/XV.WP
1.
Radweg im Bereich Volksbank am Bahnhofplatz
GRin Derksen äußert, dass Radfahrer, die den Radweg im Bereich der
Volksbank am Bahnhofplatz nutzen und in Richtung Pippinunterführung fahren dann
von Autofahrern, die aus der Pippinunterführung in Richtung Jägerstr. /
Hubertusstr. fahren, schlecht gesehen werden. Sie bittet um Prüfung, ob hier
Verbesserungen möglich sind.
2.
Einmündung Hubert Deschler-Str. in die Bahnhofstr.
GR Berchtold regt an, dass das Schild in der Bahnhofstraße, mit dem
darum gebeten wird, Fahrzeuge aus der Hubert Deschler-Str. in die Bahnhofstr.
einfädeln zu lassen, noch optisch etwas auffälliger gestaltet werden könnte, um
die Autofahrer in der Bahnhofstr. darauf aufmerksam zu machen.
Anmerkung der Verwaltung zu Ziffer 2:
Das Ordnungsamt ist mit einer Prüfung dieser Thematik beauftragt.
3.
Verkehrssituation am Bahnhofplatz
GR Berchtold merkt an, dass morgens am Bahnhofplatz durch den Pkw-,
Rad-, Bus- und Fußgängerverkehr eine sehr unübersichtliche Verkehrssituation
besteht. Er bittet um Prüfung, ob es Möglichkeiten gibt, dies zu entschärfen.
Anmerkung der Verwaltung zu Ziffer 1 und 3:
Die zwei Anmerkungen beschreiben Symptome
einer insgesamt unbefriedigenden Verkehrslage am Bahnhofplatz. Hier sind nach
Bewertung der Straßenverkehrs- und der Straßenbaubehörde sowie im Benehmen mit
der Polizei keine unmittelbaren Gefahren abzuwehren, die über die generellen
Gefahren des Straßenverkehrs auf zu engem Raum hinausgehen. Die Ursache der
beschriebenen Verkehrskonflikte kann jedoch nach Ansicht der Verwaltung erst
mit einem Umbau des Bahnhofplatzes befriedigend dauerhaft gelöst werden. Dies
sieht man z.B. sehr plastisch an dem fehlenden Stück der Radwegeabtrennung
zwischen Bienenapotheke und Ende der Ausbaustrecke im Zusammenhand mit dem
Ausbau der oberen Bahnhofstraße. Diese Konflikte werden sich durch Schilder nur
hilfsweise moderieren, nicht aber lösen lassen. Mehr Schilder erhöhen keine
Übersichtlichkeit. Es bliebe jedoch auch bei einem Umbau bei einer
Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h. Da sich der Bundesgesetzgeber trotz
Wunsch vieler Kommunalpolitiker in Deutschland nicht in Lage gesehen hat, durch
die StVO ein generelles Tempo 30 km/h innerorts auch für Sammlungsstraßen ohne
Gefahrentatbestand nach § 45 StVO vorzusehen, wird die gelegentlich diskutierte
Lösung über einen verkehrsberuhigten Bahnhofplatz (sog. Spielstraße) nur dann
zu realisieren sein, wenn man bereit ist, dafür einer anderen Straße mit
Sammlungs- und Verbindungsfunktion diese Aufgabe zuzuweisen, um die Germeringer
Straße mit dem Ortskern zu verbinden. Das müsste aber eine Parallelstraße sein,
die dadurch aufgrund der o.g. Gesetzeslage ihren Status als Tempo-30 km/h-Zone
verlieren und mit 50 km/h und ÖPNV frequentiert würde. Der Bahnhofplatz ist
nach Art seiner tatsächlichen verkehrlichen Nutzung kein Platz, sondern eine
Straße. Dass der Bedarf einer Sammlungsstraße im Ortskern tatbestandlich
vorhanden ist, sieht man in Gauting täglich, überdies ist die Existenz von
Sammlungsstraßen regelmäßig Tatbestandsvoraussetzung für die Schaffung von
angrenzenden Tempo-30-km/h Zonen. Diese Konfliktlage lässt sich mithin nur
durch eine Entscheidung des Gemeinderates unter o.g. Prämisse oder durch eine
Änderung der StVO auflösen, welche den Kommunen nicht nur mehr Handlungsspielräume
im Einzelfall (Prüfungsaufwand; Rechtsrisiko) einräumt, sondern schlicht die
Rechtslage dreht.