Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragsstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.01.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 147 / GAUTING und 147-1 / GAUTING.

 

Der erforderlichen Befreiung für die Rotfichte wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

 

Die Rotfichte weist eine stark verminderte Vitalität auf, so dass von einer deutlich eingeschränkten Verkehrssicherheit des Baumes auszugehen ist. Der Fällung wird somit naturschutzfachlich zugestimmt.

 

Die Rotfichte ist in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.