Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Wortmeldung: GR Vilgertshofer, GR Berchtold, GR Deschler, GR Egginger, GRin Derksen, GR Ruhrbaum
Beschluss:
Von dem Antrag auf Schnittmaßnahmen
der Antragssteller, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 31.01.2023, wird ablehnend
Kenntnis genommen.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Im Zuge der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem kompletten Hausdach soll der Feldahorn mit der Begründung der Beeinträchtigung des Lichteinfalls stark zurückgeschnitten werden. Der Feldahorn steht auf der Westseite des Hauses und erscheint anhand der vorgelegten Fotos vital. Der Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen ist in den vergangenen Jahren derart gestiegen, dass auch bei geringerer Sonneneinstrahlung ein Ertrag zu verzeichnen ist. Somit stellt die Beeinträchtigung des Lichteinfalls keinen ausreichenden Grund dar, um den Feldahorn mit den beantragten Schnittmaßnahmen derart zu schädigen. Der vorgelegte Antrag wird naturschutzfachlich abgelehnt. Einem Pflegeschnitt, welcher dem jährlichen Zuwachs entspricht, steht hingegen nichts entgegen und bedarf auch keiner Genehmigung durch die Gemeinde.