Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

Wortmeldung: GR Vilgertshofer, GR Berchtold, GR Deschler, GR Egginger, GRin Derksen, GR Ruhrbaum


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Schnittmaßnahmen der Antragssteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.01.2023, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.

 

Im Zuge der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem kompletten Hausdach soll der Feldahorn mit der Begründung der Beeinträchtigung des Lichteinfalls stark zurückgeschnitten werden. Der Feldahorn steht auf der Westseite des Hauses und erscheint anhand der vorgelegten Fotos vital. Der Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen ist in den vergangenen Jahren derart gestiegen, dass auch bei geringerer Sonneneinstrahlung ein Ertrag zu verzeichnen ist. Somit stellt die Beeinträchtigung des Lichteinfalls keinen ausreichenden Grund dar, um den Feldahorn mit den beantragten Schnittmaßnahmen derart zu schädigen. Der vorgelegte Antrag wird naturschutzfachlich abgelehnt. Einem Pflegeschnitt, welcher dem jährlichen Zuwachs entspricht, steht hingegen nichts entgegen und bedarf auch keiner Genehmigung durch die Gemeinde.