Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Wortmeldung: GR Moser, GR Egginger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.02.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 137-2/Gauting.
Der erforderlichen Befreiung für die Eiche wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Die Eiche weist eine verminderte Vitalität sowie einige Vorschäden auf. Im Zuge einer Umlegung der Sparten in der Hauser Str. muss mit einem 50 to schweren Rammgerät eine Trägerbohlwand in der Nähe der Eiche verbaut werden. Aufgrund der verminderten Vitalität, der Vorschäden sowie des Einsatzes des Rammgerätes wird die Standsicherheit der Eiche in Frage gestellt. Dem Antrag auf Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Die Eiche ist in max. drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort durch einen standortgerechten Laubbaum mit Stammumfang 20/25 zu ersetzen.