Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
GR Egginger bei Abstimmung nicht anwesend.
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.02.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 104 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Die Fichte ist durch einen standortgerechten Laubbaum 1. Wuchsordnung mit Stammumfang 20/25 in max. 3 Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.