Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des
Architekten Thomas Metzner, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.02.2023,
wird zustimmend Kenntnis genommen unter der Maßgabe, dass die erforderlichen
Fahrradstellplätze nachzuweisen sind.
Das Vorhaben entspricht wegen der zu geringen Zahl an nachgewiesenen Stellplätzen
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 / STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden. Es gab schon vor dem Umbau des Bestandsgebäudes
nur eine Einzelgarage. Es wird keine zusätzliche Wohneinheit errichtet.
Das Vorhaben entspricht nicht der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gauting
vom 16.04.2020. Es werden keine Fahrradstellplätze nachgewiesen. Eine Ausnahme
nach § 6 der Satzung wird nicht zugelassen.
Die nicht mit
Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten
Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu
begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im
Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze,
Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die
Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz
verankert sind.