Sitzung: 14.03.2023 GR/040/XV.WP
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0
Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Der Zweite Bürgermeister Herr Dr. Sklarek informiert zum Stand des geplanten Projekts und zeigt hierzu Planskizzen, die den möglichen Verlauf einer Eisenbahnlinie zwischen Tanklager und Bahnanbindung der Streckenlinie S6 Richtung München aufzeigen. Weitere Skizzen zeigen die Zufahrt per LKW zur Verladestation.
Auf die Frage nach Möglichkeiten, den ehemaligen Bahnanschluss Richtung Gauting wieder zu erstellen und welche Verfahren dazu nötig seien, verliest der Zweite Bürgermeister Herr Dr. Sklarek nachfolgende Antwort der Regierung von Oberbayern:
„Das Vorhaben bedarf
als Neubau einer Eisenbahnbetriebsanlage nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Allgemeines
Eisenbahngesetz (AEG) grundsätzlich einer Planfeststellung bzw.
Plangenehmigung. Eine solche könnte allerdings möglicherweise nach § 18 Abs. 1a
AEG entfallen, welcher auszugsweise lautet: „(1a) Für folgende Einzelmaßnahmen,
die den Bau oder die Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn vorsehen, bedarf
es keiner vorherigen Planfeststellung oder Plangenehmigung, sofern keine
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht: … 6. Die
Herstellung von Gleisanschlüssen bis 2.000 Meter und von Zugführungs- und
Industriestammgleisen bis 3.000 Meter.
Für die in Satz 1
Nummer 1 bis 6 genannten Einzelmaßnahmen ist keine weitere baurechtliche
Zulassung erforderlich; landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt. Werden
durch das Vorhaben private oder öffentliche Belange einschließlich der Belange
der Umwelt berührt, kann der Träger des Vorhabens die Feststellung des Planes
nach Absatz 1 Satz 1 beantragen.“
Das antragstellende
Unternehmen müsste gegenüber der Regierung von Oberbayern in diesem Fall
nachweisen, dass hier keine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, was evtl. problematisch wäre, da hier
möglicherweise Wasserschutzgebiete und Biotope im Umgriff liegen. Gelände das
aber, könnte es grundsätzlich eisenbahnrechtlich genehmigungsfrei das
Zuführungsgleis bauen – die Eisenbahnaufsichtsbehörde würde lediglich Auflagen
zur baulichen und betrieblichen Sicherheit veranlassen – wobei es
gegebenenfalls zusätzlich notwendige Genehmigungen nach Naturschutz- und
Wasserrecht z.B. für Baumfällungen gesondert bei den jeweils zuständigen
Fachbehörden beantragen müsste.“
In der Beratung ist man sich grundsätzlich einig, dass eine Verlagerung des Verkehrs von Straße auf Schiene begrüßenswert sei. Nachdem jedoch viele Aspekte nicht bekannt seien, w.z.B. Anzahl der täglichen Fahrten, Lärmimmission insbesondere bei nächtlicher Be-/Entladung, Höhe des Zusatzaufkommens des LKW-Verkehrs für die Region etc. und der damit einhergehenden möglichen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger, wird eine Positionierung zum jetzigen Zeitpunkt als kritisch erachtet.
Seitens eines Ratsmitglieds wird darauf hingewiesen, dass der Wald zwischen Stockdorf und Gauting als Hauptradweg diene, der vor allem von Schülern genutzt werde. Zudem handele es sich um ein Naherholungsgebiet u.a. für die Bürger von Gauting, das es zu schützen gelte. Die Durchbrechung der Fläche mit einem Güterverkehrsgleis lehne er daher vehement ab.
Der Zweite Bürgermeister schlägt vor, den Investor und einen Vertreter des Freistaates Bayern zu einer Sitzung des Bauausschusses einzuladen, um offene Fragen zu klären.
Des Weiteren wird nachgefragt, ob eine rechtliche Beratung sinnvoll sei bzw. ob bereits andere betroffene Umlandgemeinden rechtlich beraten werden.
Der Zweite Bürgermeister Herr Dr. Sklarek sagt die Prüfung zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Vertreter des Vorhabenträgers und einen Vertreter des Freistaates Bayern zur Vorstellung des Projekts in den Bauausschuss einzuladen.