Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Egginger, GR Knape
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.03.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Der erforderlichen
Befreiung für die Fällung der Buche wird gemäß § 31 Abs.2 BauGB zugestimmt.
Aufgrund eines Sonnenbrandes an der Rinde der Buche ist die Vitalität bereits derart eingeschränkt, dass die Verkehrssicherheit des Baumes in Frage gestellt wird. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Aufgrund eines waldähnlichen Baumbestandes vor Ort und eines ausreichenden Jungaufwuchses wird von einer Ersatzpflanzung abgesehen.