Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Egginger, GR Knape


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.03.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Der erforderlichen Befreiung für die Fällung der Buche wird gemäß § 31 Abs.2 BauGB zugestimmt.

 

Aufgrund eines Sonnenbrandes an der Rinde der Buche ist die Vitalität bereits derart eingeschränkt, dass die Verkehrssicherheit des Baumes in Frage gestellt wird. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Aufgrund eines waldähnlichen Baumbestandes vor Ort und eines ausreichenden Jungaufwuchses wird von einer Ersatzpflanzung abgesehen.