Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.02.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Carports teilweise außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 35 / Stockdorf.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung durch die Abweichung nicht berührt werden und bereits Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet vorhanden sind (Fl. Nrn. 1656/44; 1656/25).

 

Darüber hinaus hat der Antragsteller eine bauordnungsrechtliche Abweichung von der Garagen-Stellplatzordnung (GaStellV) beim Landratsamt Starnberg zu beantragen.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.