1.    Baumfällungen

GR Berchtold fragt, inwieweit sich ein Grundstückseigentümer weigern kann, eine genehmigte Baumfällung durchzuführen. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass es dann keine Pflicht zur Fällung des Baums gibt. Allerdings haftet der Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit des Baumes.

 

2.    Handwerkerhof westlicher Ortsrand von Gauting

GR Berchtold äußert, dass im Gebiet des Handwerkerhofs eine große Grube vorhanden ist und fragt nach dem Hintergrund. Die Erste Bürgermeisterin führt aus, dass nach Kenntnis der Verwaltung der betreffende Grundstückseigentümer noch nicht mit seinem Bauvorhaben begonnen hat.