Sitzung: 25.04.2023 BA/039/XV.WP
1.
Baumfällungen
GR Berchtold fragt, inwieweit sich ein Grundstückseigentümer weigern
kann, eine genehmigte Baumfällung durchzuführen. Die Erste Bürgermeisterin
erklärt, dass es dann keine Pflicht zur Fällung des Baums gibt. Allerdings
haftet der Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit des Baumes.
2.
Handwerkerhof westlicher Ortsrand von Gauting
GR Berchtold äußert, dass im Gebiet des Handwerkerhofs eine große Grube
vorhanden ist und fragt nach dem Hintergrund. Die Erste Bürgermeisterin führt
aus, dass nach Kenntnis der Verwaltung der betreffende Grundstückseigentümer
noch nicht mit seinem Bauvorhaben begonnen hat.