Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Berchtold
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Thomas Rinner M. Eng. Ingenieurbüro Rinner GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.03.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 184/ Gauting
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Der Stellplatz 5 befindet sich im Wurzelbereich des als zu erhaltend eingetragenen Baumes. Um den Baum bestmöglich zu schützen, wird empfohlen, die Halle – sofern hier baurechtlich nichts entgegensteht – etwa 1,5 m (entspricht dem Schutzabstand um die Krone) nach Norden zu verschieben. So ist der Erhalt des Baumes gewährleistet, zudem wird weniger versiegelt, da die Zufahrt kürzer ausfallen kann.
Mit dem Freiflächengestaltungsplan besteht Einverständnis.
Als Einfriedung ist
das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun
bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und,
falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen
nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche
Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.