Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Knape


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Schnittmaßnahme des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.03.2023, wird von der Schnittmaßnahme an der Buche mit der Nr. 46 ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Schnittmaßnahmen eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 123 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.

 

Der Antrag wird auf Wunsch des Nachbarn gestellt, da dessen Einfahrt aufgrund der Verschattung und des Laubfalls vermoost. Die Buche wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert und gepflegt. Gemäß der Stellungnahme des Baumpflegers wurden bei der letzten Kronenpflege bereits einzelne, kleinere Sonnenbrandstellen festgestellt. Bei einem Vor-Ort-Termin konnte festgestellt werden, dass das Lichtraumprofil eingehalten wird und dass weitere Schnittmaßnahmen – auch genehmigungsfreie Pflegeschnittmaßnahmen - in Richtung Süd-Westen, wie durch den Nachbarn angefragt, die Gefahr von Sonnenbrand-Schäden stark erhöhen.

 

Der Effekt des Rückschnitts auf die Verschattung und den Laubfall steht im Vergleich zum Schaden, welcher der Buche zugefügt wird, in keinem Verhältnis, so dass der Antrag naturschutzfachlich abgelehnt wird.