Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.03.2023, wird für die Fällung der Fichten (Nr. 1128 und 1129), der Fällung der Esche (Nr. 1181) und der Fällung der Lärche zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von vier „zu erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Der erforderlichen Befreiung wird gemäß § 31 Abs.2 BauGB zugestimmt.

 

Die beantragte Fichte mit der Nummer 1130 ist nicht als zu erhaltend im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Dem Antrag wurde eine gutachterliche Stellungnahme beigelegt, welche feststellt, dass alle drei Fichten nicht mehr vital und somit nicht mehr standsicher sind. Die Fichte mit der Nummer 1130 ist nicht als zu erhaltend festgesetzt, so dass diese ohne Zustimmung der Gemeinde gefällt werden kann. Der Fällung der beiden anderen Fichten mit den Nummern 1128 und 1129 wird aufgrund der beschriebenen Schäden naturschutzfachlich zugestimmt. Die Fällung der Lärche wird ebenfalls zugestimmt, da diese sehr schmal und zudem hochgewachsen ist und durch die Herausnahme der Fichten als alleinstehender Baum nicht ausreichend Standsicherheit aufweist. Der Fällung der Esche mit der Nummer 1181 wird aufgrund der beschriebenen Krankheitssymptomatik und der damit einhergehenden Vitalitätsverminderung naturschutzfachlich zugestimmt. Für die vier genehmigten Fällungen sind vier standortgerechte Laubbäume 1. Wuchsordnung (STU 20/25, 3xv) in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu pflanzen.

 

 

GR Moser bei Abstimmung nicht anwesend.