Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.03.2023, wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB nicht befürwortet.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Sichtschutzes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34/Stockdorf.

 

In der Bauausschuss-Sitzung am 24.07.2015 wurde festgelegt, dass Lärmschutzeinrichtungen an „lärmgeplagten“ Straßen generell zugestimmt wird.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Da es sich bei dem Antrag auf isolierte Befreiung in der Hans-Carossa-Straße 7 nicht um eine stark frequentierte und lärmgeplagte Straße handelt, sondern der Antrag aufgrund des Wunsches nach einem Schutz vor Lichtemissionen gestellt wurde, ist dieser aus naturschutzfachlicher Sicht aufgrund des Vorhandenseins von Alternativlösungen abzulehnen. Eine Alternative stellt bspw. die Hinterpflanzung eines Zaunes mit heimischen Sträuchern dar. Diese Sträucher dürfen gemäß der Einfriedungssatzung eine Höhe von 1,80 m aufweisen, so dass der Schutz vor Lichtemissionen auch durch Strauchpflanzungen (bspw. Eiben) erreicht werden kann.

 

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da das Grundstück nicht an einer „lärmgeplagten" Straße liegt.