Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag nach den Plänen des Antragsstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.03.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 123 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Aufgrund des massiven Sonnenbrandes der Buche haben sich großflächige Rindennekrosen gebildet, welche zu einer stark verminderten Vitalität des Baumes führen. Die Verkehrssicherheit ist aufgrund der vorgenannten Punkte derart eingeschränkt, dass der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt wird. Die Buche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.