Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
nach den Plänen des Antragsstellers, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.03.2023,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu
erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 123 / Gauting.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Aufgrund des massiven Sonnenbrandes der Buche haben sich großflächige Rindennekrosen gebildet, welche zu einer stark verminderten Vitalität des Baumes führen. Die Verkehrssicherheit ist aufgrund der vorgenannten Punkte derart eingeschränkt, dass der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt wird. Die Buche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.