Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Bertram Wachinger, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.03.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung außerhalb der Baulinien und Baugrenzen nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2/ Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet. Es gibt bereits zahlreiche
Bezugsfälle (einschließlich Antragsgrundstück) im Bebauungsplangebiet (Fl.Nrn.
1343/31; 1343/32; 1343/30; 1343/29; 1343/28; 1343/27; 1343/26; 1343/24). Die
Befreiung wurde bereits im Vorbescheid befürwortet.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen
und Kirschlorbeer unzulässig.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun
bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung
den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung -
insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde
Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im
bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.
Hinweis an das
LRA:
- Die Zufahrt zum
Grundstück erfolgt über den Forstweg (Fl.Nr. 1336/5).
- Eine Realteilung
ist nur möglich, wenn die für die Erschließung des Hinterliegers erforderlichen
Geh-, Fahr-, und Leitungsrechte auch über die Fl.Nr. 1343/73 grundbuchrechtlich
gesichert werden.