Abstimmung: Ja: 8, Nein: 20

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Begründung des Antrags: GRin Dr. Reißfelder-Zessin, die den Beschlussvorschlag aufgrund der im Sachverhalt dargestellten Stellungnahme durch die Verwaltung ändert und entsprechend verliest.

 

In der Beratung wird seitens einiger Ratsmitglieder die Notwendigkeit zur Übernahme der Standortpartnerschaft von der Gemeinde Gauting hinterfragt, nachdem – wie im Antrag dargelegt - sowohl die finanziellen Mittel als auch die Aufgaben durch ehrenamtliches Engagement abgedeckt werden sollen. Vielmehr könne z.B. ein Verein (bestehend aus ehrenamtlichen HelferInnen) diese Partnerschaft durchaus übernehmen.

 

Der geänderte Beschlussvorschlag wird durch die Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger zur Abstimmung gestellt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Gauting stellt sich als Notinsel-Standortpartner zur Verfügung unter folgenden Bedingungen:

 

1.      Das Projekt Notinsel startet 2023, wenn die 750 EUR eingenommen wurden und als zweckgebundene Spende auf dem Konnte der Gemeinde eingegangen ist.

 

2.      Parallel soll ein apl-Antrag (außerplanmäßige Ausgabe) mit Deckungsvorschlag für die freiwillige Leistung gestellt werden. Die Mehreinnahme von 750 EUR wird über die zweckgebundene Spende gewährleistet und deckt den Mehraufwand im Verwaltungshaushalt. Das Projekt Notinsel startet nur unter dieser Voraussetzung.

 

3.      Gleiches gilt für die darauffolgenden Jahre mit einer zweckgebundenen Spende für die Betreuungspausche von 195 EUR p.a..

 

4.      Das Projekt läuft nach dem Start 2 Jahre, da die Bürgschaft einer Bürgerin vorliegt.

 

5.      Die Gemeinde übernimmt kein Finanzierungsrisiko. Die vollständige Finanzierung muss grundsätzlich durch Spenden bzw. die Mehreinnahmen gesichert sein. Sollten die Spenden die Kosten nicht decken, behält es sich die Gemeinde Gauting vor, die Standortpartnerschaft nicht zu starten bzw. zu beenden (mit einer 6monatigen Kündigungsfrist).

 

6.      Personalkapazitäten seitens der Gemeinde sind aktuell nicht eingeplant. Freiwillige HelferInnen übernehmen anfallende Tätigkeiten und Standortaufgaben wie kopieren, verteilen und den Kontakt zu den Geschäften herstellen.

 

7.      Die Aufklärung an den Schulen ist nicht Aufgabe der Gemeinde, da sie gegenüber den Schulen keine Weisungsbefugnis hat. Die Schulen können jedoch über das Projekt von freiwilligen HelferInnen informiert werden (Bekanntmachung). Inwieweit die Schulen das Projekt unterstützen, liegt in der Entscheidungskompetenz und Hoheit der Schulen.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu, dass die Gemeinde Gauting die Standortpartnerschaft für das Projekt Notinsel unter Berücksichtigung der genannten Bedingungen übernimmt.