Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.04.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Es wurde ein Gutachten vorgelegt, welches belegt, dass die Rotbuche erhebliche Schädigungen durch Pilzbefall aufweist. Diese Schädigungen führen zu einer stark eingeschränkten Verkehrssicherheit des Baumes, so dass einer Fällung naturschutzfachlich zugestimmt wird. Die Buche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.