Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0493) zur Abwägung der Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans Nr. 33-1/STOCKDORF östlich der Heimstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33-1/STOCKDORF in der Fassung vom 20.12.2022, der einschließlich Begründung der Beschlussvorlage Ö 0493 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit sind, wie in der Begründung dargestellt, keine vorgebracht worden.

 

  1. Die von Seiten der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 33-1/STOCKDORF östlich der Heimstraße werden entsprechend den Ausführungen in der Begründung dieser Beschlussvorlage berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.

 

6.    Der Bebauungsplan Nr. 33-1/STOCKDORF östlich der Heimstraße wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung des heutigen Beschlusses als Satzung beschlossen.

 

  1. Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.