Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Seitens eines Ausschussmitglieds wird nachgefragt, ob die in den Unterlagen zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets erwähnte Absenkung des Grundwasserspiegels um ca. 4 Meter Auswirkungen auf die Vegetation an der Oberfläche haben könne.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das seitens der Verwaltung zu dieser Thematik eingeschaltete Fachgutachterbüro hat hierzu folgende Beurteilung abgegeben:

 

„Der Grundwasserflurabstand liegt bei mehr als 20 m unter Geländeoberkante. Das heißt im Umkehrschluss, dass eine Absenkung des Grundwasserspiegels, unabhängig von der Größenordnung dieser Absenkung, keinen Einfluss auf die Vegetation an der Oberfläche hat.“


Beschluss:

 

1.         Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0505) vom 24.04.2023.

 

2.         Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss fasst hinsichtlich der Stellungnahme der Gemeinde Gauting zum Antrag der Wassergewinnung Vierseenland gKU auf Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen III und VII Unterbrunner Holz auf Fl.Nr. 788, Gemarkung Unterbrunn sowie der Neuausweisung des Wasserschutzgebiets „Unterbrunner Holz“ in den Gemarkungen Unterbrunn und Oberbrunn folgenden Beschluss:

 

2.1       Im südlichsten Teil der Wasserschutzzone IIIB des geplanten Wasserschutzgebiets liegt eine von der Gemeinde Gauting ausgewiesene Windkraft-Konzentrationszone. Der Abstand von der nördlichen Begrenzung der Windkraft-Konzentrationszone zur nördlichen Begrenzung des Wasserschutzgebiets beträgt ca. 5 km. Da hier nahezu deckungsgleich die Entfernung erreicht ist, die in Kapitel 8.1.2 des hydrogeologischen  Gutachtens des Büros BGU zum wasserrechtlichen Antrag für die oberstromige Begrenzung der Wasserschutzzone IIIB angegeben wird, sollten hier auf Grund der sehr großen Distanz zu den Brunnen und dem hiermit nicht vorhandenen Gefährdungspotential durch den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen keine Auflagen erteilt werden. Somit sollte die in § 3 Abs. 1 Nr. 2.5 des Entwurfes der Wasserschutzgebietsverordnung aufgeführte Auflage, wonach die Errichtung und Erweiterung von Windkraftanlagen nur zulässig sind für getriebelose Anlagen ohne Spezialgründungen, sofern die Gründungssohle über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand liegt, entfallen.

 

2.2       Das geplante Gewerbegebiet Galileo-Park der Gemeinde Gauting liegt nördlich bzw. westlich des vorgesehenen Wasserschutzgebiets für das Wassergewinnungsgebiet Unterbrunner Holz der Wassergewinnung Vierseenland gKU und grenzt unmittelbar an die Nordwestgrenze der Wasserschutzzone III dieses Gewinnungsgebiets an. Die Gemeinde Gauting geht davon aus, dass durch das geplante Gewerbegebiet einerseits eine Beeinträchtigung des zur Trinkwasserversorgung geförderten Grundwassers nicht zu besorgen ist und andererseits eine Beeinträchtigung der Umsetzung des geplanten Gewerbegebiets durch die Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung ausgeschlossen ist.

 

2.3       Der in der Legende der Karte des Wasserschutzgebiets im angegebenen Maßstab
1 : 6.000 abgebildete Maßstabsbalken ist nicht korrekt. Die Gesamterstreckung des Wasserschutzgebiets von nördlichsten zum südlichsten Punkt beträgt ca. 5,7 km. Dies ist aus dem Maßstabsbalken neben der grafischen Darstellung nicht ableitbar.

 

2.4       Hinweis zu Kapitel 6 im hydrogeologischen Gutachten / Erläuterungsbericht des Büros BGU / Starnberg von August 2022:

Für die Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) gibt es in der neuen Trinkwasserverordnung Grenzwerte, die in die Antragsunterlagen noch nicht aufgenommen werden konnten, da diese Unterlagen vorher erstellt wurden. Trotzdem sind die Grenzwerte zu berücksichtigen. Diese liegen für die Summe PFAS-4 bei 20 ng/l (= 0,02 µg/l) und für die Summe PFAS-20 bei 100 ng/l (=0,1 µg/l).