Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Seitens eines Ausschussmitglieds wird nachgefragt, ob die in den Unterlagen zur Neuausweisung des Wasserschutzgebiets erwähnte Absenkung des Grundwasserspiegels um ca. 4 Meter Auswirkungen auf die Vegetation an der Oberfläche haben könne.
Anmerkung der Verwaltung:
Das seitens der Verwaltung zu dieser Thematik eingeschaltete Fachgutachterbüro hat hierzu folgende Beurteilung abgegeben:
„Der Grundwasserflurabstand liegt bei mehr als 20 m unter Geländeoberkante. Das heißt im Umkehrschluss, dass eine Absenkung des Grundwasserspiegels, unabhängig von der Größenordnung dieser Absenkung, keinen Einfluss auf die Vegetation an der Oberfläche hat.“
Beschluss:
1. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0505) vom 24.04.2023.
2. Der
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss fasst hinsichtlich der Stellungnahme
der Gemeinde Gauting zum Antrag der Wassergewinnung Vierseenland gKU
auf Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen III und VII
Unterbrunner Holz auf Fl.Nr. 788, Gemarkung Unterbrunn sowie der Neuausweisung
des Wasserschutzgebiets „Unterbrunner Holz“ in den Gemarkungen Unterbrunn und
Oberbrunn folgenden Beschluss:
2.1 Im südlichsten Teil der Wasserschutzzone
IIIB des geplanten Wasserschutzgebiets liegt eine von der Gemeinde Gauting
ausgewiesene Windkraft-Konzentrationszone. Der Abstand von der nördlichen
Begrenzung der Windkraft-Konzentrationszone zur nördlichen Begrenzung des
Wasserschutzgebiets beträgt ca. 5 km. Da hier nahezu deckungsgleich die
Entfernung erreicht ist, die in Kapitel 8.1.2 des hydrogeologischen Gutachtens des Büros BGU zum
wasserrechtlichen Antrag für die oberstromige Begrenzung der Wasserschutzzone
IIIB angegeben wird, sollten hier auf Grund der sehr großen Distanz zu den
Brunnen und dem hiermit nicht vorhandenen Gefährdungspotential durch den Bau
und den Betrieb von Windkraftanlagen keine Auflagen erteilt werden. Somit
sollte die in § 3 Abs. 1 Nr. 2.5 des Entwurfes der
Wasserschutzgebietsverordnung aufgeführte Auflage, wonach die Errichtung und
Erweiterung von Windkraftanlagen nur zulässig
sind für getriebelose Anlagen ohne Spezialgründungen, sofern die Gründungssohle
über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand liegt, entfallen.
2.2 Das geplante Gewerbegebiet
Galileo-Park der Gemeinde Gauting liegt nördlich bzw. westlich des vorgesehenen
Wasserschutzgebiets für das Wassergewinnungsgebiet Unterbrunner Holz der
Wassergewinnung Vierseenland gKU und grenzt unmittelbar an die Nordwestgrenze
der Wasserschutzzone III dieses Gewinnungsgebiets an. Die Gemeinde Gauting geht
davon aus, dass durch das geplante Gewerbegebiet einerseits eine Beeinträchtigung
des zur Trinkwasserversorgung geförderten Grundwassers nicht zu besorgen ist und
andererseits eine Beeinträchtigung der Umsetzung des geplanten Gewerbegebiets
durch die Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung ausgeschlossen ist.
2.3 Der in der Legende der Karte
des Wasserschutzgebiets im angegebenen Maßstab
1 : 6.000 abgebildete Maßstabsbalken ist nicht korrekt. Die Gesamterstreckung
des Wasserschutzgebiets von nördlichsten zum südlichsten Punkt beträgt ca. 5,7
km. Dies ist aus dem Maßstabsbalken neben der grafischen Darstellung nicht
ableitbar.
2.4 Hinweis zu Kapitel 6 im
hydrogeologischen Gutachten / Erläuterungsbericht des Büros BGU / Starnberg von
August 2022:
Für die Stoffgruppe der per-
und polyfluorierten Chemikalien (PFC) gibt es in der neuen
Trinkwasserverordnung Grenzwerte, die in die Antragsunterlagen noch nicht
aufgenommen werden konnten, da diese Unterlagen vorher erstellt wurden.
Trotzdem sind die Grenzwerte zu berücksichtigen. Diese liegen für die Summe
PFAS-4 bei 20 ng/l (= 0,02 µg/l) und für die Summe PFAS-20 bei 100 ng/l (=0,1 µg/l).