Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf
isolierte Befreiung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 13.04.2023, wird ablehnend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der südlichen
Baugrenze nicht den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 46/ Gauting und 46-1/
Gauting.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird
nicht befürwortet, da die Überschreitung der Baugrenze nicht mehr geringfügig
ist und es keine Bezugsfälle in der Umgebung gibt.
Stellungnahme
Fachbereich Umwelt:
Bei der Terrassenüberdachung handelt es sich um eine weitere Form der Versieglung, welche naturschutzfachlich kritisch gesehen wird.
Bei Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern des eigenen Grundstücks, aber auch der Nachbargrundstücke sind die einschlägigen Fachnormen DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt anzuwenden.
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen
überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu
belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht
eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des
Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Einfriedungen entlang der Staatsstraße dürfen als Staketen- oder Maschendraht bis zu einer Höhe von 1,00 m ausgeführt werden, ansonsten bis 1,30 m, Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist
das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.