Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Jaqueline
Ferrara, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 06.04.2023, wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 181/ Gauting.
In diesem Bebauungsplan werden lediglich Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 154/ Gauting.
Das Grundstück befindet sich im besonderen Wohngebiet (§ 4a BauNVO), wonach Wohngebäude gem. § 4a Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig sind
Die
Abstandsflächen des Bestandsgebäudes werden im Süden nicht eingehalten, diese
überschreiten die Straßenmitte der Sackstraße.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden und sich die Überschreitung durch das Bestandsgebäude
ergibt.
Die nicht mit
Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten
Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu
begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im
Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze,
Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die
Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz
verankert sind.