Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Jaqueline Ferrara, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.04.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 181/ Gauting.

In diesem Bebauungsplan werden lediglich Vergnügungsstätten ausgeschlossen.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 154/ Gauting.

 

Das Grundstück befindet sich im besonderen Wohngebiet (§ 4a BauNVO), wonach Wohngebäude gem. § 4a Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig sind

 

Die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes werden im Süden nicht eingehalten, diese überschreiten die Straßenmitte der Sackstraße.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und sich die Überschreitung durch das Bestandsgebäude ergibt.

 

Bei Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern des eigenen Grundstücks, aber auch der Nachbargrundstücke sind die einschlägigen Fachnormen DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt anzuwenden.

 

Eine Beseitigung von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.

 

Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).

 

Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.