Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser, GRin Derksen
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Jaqueline Ferrara, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 19.04.2023, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl
(GFZ) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß
§ 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der GFZ Überschreitung wird befürwortet, da diverse
Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet vorhanden sind (Fl. Nrn. 804/26; 804/27;
805; 805/13; 804/1; 804/44).
Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB wird nicht
befürwortet
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung
ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Vor Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob
Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind.
Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden,
ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung
den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung -
insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen
Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.