Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Seitens einiger Ratsmitglieder wird die Dringlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplans zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen, zumal viele andere Projekte noch nicht abgeschlossen seien und eine Überbelastung des Personals vermieden werden solle.

 

Die Erste Bürgermeisterin teilt mit, dass der Arbeitsaufwand gering sei. Es sei wichtig, dass das Gebiet der Bevölkerung als Erholungsgebiet zur Verfügung stehe.

Ein Ratsmitglied weist zudem auf die Bedeutung des Waldes als Wirtschaftsgrundlage für die Waldbesitzer hin. Es solle auch Ziel sein, diese Grundlage nicht zu schwächen, um eine Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0507) vom 10.05.2023.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt, für den im Lageplan (siehe Anlage) umgrenzten Be­reich die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächen­nutzungsplans.

 

3.      Dieses Verfahren erhält die Bezeichnung „55. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für einen Teilbereich westlich der Bahnlinie München – Mittenwald zwischen Gauting und Stockdorf. Zielsetzung dieser Änderung des Flächennutzungsplans ist, in dem derzeit als „Waldfläche“ ausgewiesenen Gebiet die Erholungsfunktion zu stärken und zu sichern sowie das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten bzw. zu schützen.

 

4.      Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen für dieses Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird das Planungsbüro Terrabiota / Starnberg beauftragt.

 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben.