Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Seitens einiger Ratsmitglieder wird die Dringlichkeit der Änderung des Flächennutzungsplans zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen, zumal viele andere Projekte noch nicht abgeschlossen seien und eine Überbelastung des Personals vermieden werden solle.
Die Erste Bürgermeisterin teilt mit, dass der Arbeitsaufwand gering sei. Es sei wichtig, dass das Gebiet der Bevölkerung als Erholungsgebiet zur Verfügung stehe.
Ein Ratsmitglied weist zudem auf die Bedeutung des Waldes als Wirtschaftsgrundlage für die Waldbesitzer hin. Es solle auch Ziel sein, diese Grundlage nicht zu schwächen, um eine Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0507) vom 10.05.2023.
2. Der
Gemeinderat beschließt, für den im Lageplan (siehe Anlage) umgrenzten Bereich
die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans.
3. Dieses
Verfahren erhält die Bezeichnung „55. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Gauting für einen Teilbereich westlich der Bahnlinie München –
Mittenwald zwischen Gauting und Stockdorf. Zielsetzung dieser Änderung des Flächennutzungsplans
ist, in dem derzeit als „Waldfläche“ ausgewiesenen Gebiet die Erholungsfunktion
zu stärken und zu sichern sowie das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten bzw.
zu schützen.
4. Mit der
Ausarbeitung der Planunterlagen für dieses Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans wird das Planungsbüro Terrabiota / Starnberg beauftragt.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und
das Verfahren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben.