Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.05.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 44/ Stockdorf.

 

Für die Fällung der Birke hat der Antragsteller wegen Gefahr in Verzug am 06.04.2023 eine Ausnahmegenehmigung von der Gemeinde erhalten.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog §31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung einer Birke in der Ludwig-Thoma-Straße 10, Fl.Nr. 1632/24, Gemarkung Gauting widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 44/Stockdorf.

 

Aufgrund des massiven Pilzbefalls der Birke und der damit einhergehenden stark eingeschränkten Verkehrssicherheit des Baumes wurde die Fällung bereits mittels einer Ausnahmegenehmigung gewährt. Die Birke ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.