Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser, GR Elsnitz, GRin Klinger, GR Jaquet, GR Deschler


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung nach den Plänen des Architekten Sebastian Weiß, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.05.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Maßgaben erklärt:

 

Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Das Grundstück mit der Flurnummer 1051 Gem. Unterbrunn grenzt an ein Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze, Geologie und Bodendenkmäler an. Getrennt wird das Grundstück von dem Vorbehaltsgebiet durch die Oberwieser Straße sowie einen naturnahe Heckenstreifen, welcher als Biotop ausgewiesen ist. Im Norden grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Kreuzlinger Forst“ im Anschluss an die Staatstraße 2349 an.

 

Das beantragte Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Auf diesen Eingriff wird in den vorgelegten Unterlagen nicht eingegangen, es fehlt eine vollumfängliche Betrachtung nach der Bayerischen Kompensationsverordnung. Als Rekultivierung wird ein Wirtschaftswald vorgeschlagen, dies wird naturschutzfachlich kritisch gesehen, da sich im Rahmen von Kiesabbau-Vorhaben wertvolle Sekundärhabitate für eine Reihe seltener Tier- und Pflanzenarten entwickeln.