Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der Antragsstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.05.2023, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO unter der Maßgabe zugelassen, dass eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet ist.

 

Der Zaun widerspricht mit der Höhe von 2,00 Metern der gemeindlichen Einfriedungssatzung (max. 1,30 m hoch und keine geschlossene, wandartige Wirkung).

 

Da es sich bei dem Antrag auf isolierte Befreiung um eine stark frequentierte und lärmgeplagte Straße handelt, kann dem Antrag unter folgenden Auflagen zugestimmt werden:

 

Die Einfriedung ist so herzustellen, dass eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet ist.