Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf isolierte
Befreiung nach den Plänen der Antragsstellerin,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.05.2023,
wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs.
1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO
unter der Maßgabe zugelassen, dass eine Durchwanderbarkeit für
Kleintiere gewährleistet ist.
Der Zaun widerspricht mit der Höhe von 2,00 Metern der gemeindlichen Einfriedungssatzung (max. 1,30 m hoch und keine geschlossene, wandartige Wirkung).
Da es sich bei dem Antrag auf isolierte Befreiung um eine
stark frequentierte und lärmgeplagte Straße handelt, kann dem Antrag unter
folgenden Auflagen zugestimmt werden:
Die Einfriedung ist so herzustellen, dass eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet ist.