Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.06.2023, wird einer Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO unter der Maßgabe zugelassen, dass eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet ist.
Der Zaun
widerspricht mit der Höhe von 1,80 Metern der gemeindlichen Einfriedungssatzung
(max. 1,30 m Hoch und keine geschlossene, wandartige Wirkung).
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Da es sich bei dem Antrag auf isolierte Befreiung um eine
stark frequentierte und lärmgeplagte Straße handelt, kann dem Antrag unter
folgenden Auflagen zugestimmt werden:
Die Einfriedung ist so herzustellen, dass eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet ist.