Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.06.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Mehr als 1/3 der Fensterfläche soll durch Werbeanlagen abgeklebt werden (§ 3 der Werbeanlagensatzung).

 

Eine Abweichung gemäß § 4 der Satzung wird nicht gestattet.