Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 27.06.2023, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben entspricht nicht den
Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Mehr als 1/3 der Fensterfläche soll
durch Werbeanlagen abgeklebt werden (§ 3 der Werbeanlagensatzung).
Eine Abweichung gemäß § 4 der Satzung wird
nicht gestattet.