Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.07.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127/ Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung einer Buche mit der Nummer 55 in der Gartenpromenade 54, Fl.Nr. 1353/17, Gemarkung Gauting widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127/Gauting.
Die Buche zeigt aufgrund vorangegangener Schäden einen massiven Vitalitätsverlust, der zu einer eingeschränkten Standsicherheit führt. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Die Buche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung zum ursprünglichen Standort zu ersetzen.