Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.07.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127/ Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung einer Buche mit der Nummer 55 in der Gartenpromenade 54, Fl.Nr. 1353/17, Gemarkung Gauting widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127/Gauting.

 

Die Buche zeigt aufgrund vorangegangener Schäden einen massiven Vitalitätsverlust, der zu einer eingeschränkten Standsicherheit führt. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Die Buche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung zum ursprünglichen Standort zu ersetzen.