Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin,mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.07.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 148/ Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme
Fachbereich Umwelt:
Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung einer Buche in der Germeringer Str. 14, Fl.Nr. 547, Gemarkung Gauting widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 148/Gauting.
Bei der beantragten Buche handelt es sich um einen Sturmschaden, so dass der Fällung naturschutzfachlich nachträglich zugestimmt wird. Die Buche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.