Sitzung: 22.08.2023 FA/004/XV.WP
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Bürweg: zur Kenntnis
Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.07.2023, wurde am 03.08.2023 im Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der
Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015.