Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Bürweg:         zur Kenntnis

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.07.2023, wurde am 03.08.2023 im Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015.