Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.08.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 107 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung einer Eiche mit der Nummer 789 in der Gisilastr. 8, Fl.Nr. 1371/3, Gemarkung Gauting widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 107/Gauting.

 

Die Eiche ist bereits in der Oberkrone abgestorben, zudem fallen laut Antrag regelmäßig Äste herab. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Aufgrund des waldähnlichen Zustandes vor Ort und der Vielzahl an festgesetzten Bäumen auf dem Grundstück wird an dieser Stelle von der Forderung einer Ersatzpflanzung abgesehen.