Sitzung: 22.08.2023 FA/004/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2
Vorlage: Ö/0528/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Derksen
Beschluss:
- Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0528.
- Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde als Straßenbaubehörde (Art. 58 BayStrWG) für Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen) wird die Widmung der Starnberger Straße (Seitenarm südwestlich der Sackstraße), Grundstück Fl. Nr. 230/6 – Gemarkung Gauting nach Art. 6 Abs. 1 u. 3 BayStrWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Art. 46, 47 u. 58 BayStrWG zur Ortsstraße unter der Maßgabe beschlossen, dass der Erbbauberechtigte seine Zustimmung zur Widmung erteilt.
- Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Gemeinde Gauting.
- Widmungsbeschränkungen werden keine festgesetzt.