Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0534) vom 30.08.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200/GAU­TING für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage und zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans in Gauting für die Leutstettener Straße südlich der Skater­anlage.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, für den im Lageplan schwarz umrandeten Bereich den Bebauungsplan Nr. 200/GAUTING aufzustellen.

 

3.         Das Plangebiet umfasst den Bereich südlich der Skateranlage an der Leutstettener Straße auf Grundstück Fl.Nr. 983 (Gemarkung Gauting). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 200/GAUTING für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage“.

 

4.         Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200/GAUTING ist, auf dem Grundstück Fl.Nr. 983 eine Gemeinbedarfsfläche für sportliche Einrichtungen festzusetzen und die dafür notwendigen und sinnvollen Festsetzungen (z.B. zu Grundfläche, Zaunhöhe, Parkplätzen und voraussichtlich notwendigen Ausgleichsflächen) zu treffen.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirt­schaftsraum München beauftragt.

 

6.         Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Aufstellung des Bebauungsplans und die parallel durchzuführende Änderung des Flächennutzungsplans entstehenden Planungskosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

7.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 

Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0534) vom 30.08.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200/GAU­TING für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage und zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans in Gauting für die Leutstettener Straße südlich der Skater­anlage.

 

2.         Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 983 (Gemarkung Gauting) südlich der Skateranlage zu ändern (siehe Lageplan). Ziel ist, die Art der Nutzung von Flächen für Landwirtschaft in Fläche für Gemeinbedarf für sportliche Einrichtungen zu ändern.

 

3.         Mit der 57. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

4.         Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Aufstellung des Bebauungsplans und die parallel durchzuführende Änderung des Flächennutzungsplans entstehenden (Pla­nungs-) Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungs­plans nach BauGB durchzuführen.