Sitzung: 12.09.2023 BA/043/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: Ö/0533/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0534) vom 30.08.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200/GAUTING für
die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage und zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans
in Gauting für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage.
2. Der
Bauausschuss beschließt, für den im Lageplan schwarz umrandeten Bereich den
Bebauungsplan Nr. 200/GAUTING aufzustellen.
3. Das
Plangebiet umfasst den Bereich südlich der Skateranlage an der Leutstettener
Straße auf Grundstück Fl.Nr. 983 (Gemarkung Gauting). Der Bebauungsplan erhält
die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 200/GAUTING für die Leutstettener Straße
südlich der Skateranlage“.
4. Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200/GAUTING ist, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 983 eine Gemeinbedarfsfläche für sportliche Einrichtungen festzusetzen
und die dafür notwendigen und sinnvollen Festsetzungen (z.B. zu Grundfläche,
Zaunhöhe, Parkplätzen und voraussichtlich notwendigen Ausgleichsflächen) zu
treffen.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
6. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch die Aufstellung des Bebauungsplans und die
parallel durchzuführende Änderung des Flächennutzungsplans entstehenden
Planungskosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag zu
schließen.
7. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag
an den Gemeinderat:
1. Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0534) vom 30.08.2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200/GAUTING für
die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage und zur 57. Änderung des
Flächennutzungsplans in Gauting für die Leutstettener Straße südlich der Skateranlage.
2. Der
Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 983
(Gemarkung Gauting) südlich der Skateranlage zu ändern (siehe Lageplan). Ziel
ist, die Art der Nutzung von Flächen für Landwirtschaft in Fläche für
Gemeinbedarf für sportliche Einrichtungen zu ändern.
3. Mit
der 57. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München beauftragt.
4. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch die Aufstellung des Bebauungsplans und die
parallel durchzuführende Änderung des Flächennutzungsplans entstehenden (Planungs-)
Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans
nach BauGB durchzuführen.