Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Berchtold, GR Jaquet, GR Deschler


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.09.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von vier und Schnittmaßnahmen an drei, zum Erhalt festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog §31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung eines Bergahorns, zweier Eschen und einer Linde sowie Schnittmaßnahmen an drei weiteren Bäumen in der Schulerstr. 4a, Fl.Nr. 1656/64, Gemarkung Gauting, widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54/Stockdorf.

 

Die Stellungnahme des Baumpflegers bestätigt, dass die Neigung des Bergahorns zur Straße hin in den vergangenen zehn Jahren zugenommen hat, so dass die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Der Fällung der absterbenden Esche wird ebenfalls zugestimmt. Aufgrund des Wegfalls der Nachbaresche ist die danebenstehende Esche windbruchanfälliger, so dass eine Einkürzung um 30 Prozent oder eine Fällung beantragt wird. Da die Esche bereits deutliche Vitalitätseinbußen aufweist und zudem den Jungsaufwuchs zu einem Schrägstand drängt, wird hier ebenfalls der Fällung zugestimmt. Ebenso wird der Fällung der abgestorbenen Linde zugestimmt. Da auf dem Grundstück ausreichend Jungaufwuchs vorhanden ist, sind für die Fällungen keine Ersatzpflanzungen nötig.

 

Der Schnittmaßnahme an der Eiche wird aufgrund des Schrägstandes naturschutzfachlich zugestimmt, allerdings nicht wie beantragt mit 25 – 30 Prozent, sondern mit maximal 20 Prozent. Sollte aufgrund des Zuwachsens der Straßenbeleuchtung ein Schnitt über den genehmigungsfreien Pflegeschnitt an dem Bergahorn nötig werden, wird auch diesem bis maximal 10 Prozent Einkürzung zugestimmt. Andernfalls, also bei einem noch größeren Eingriff ist ein erneuerter Antrag zu stellen. Der Spitzahorn sollte ebenfalls im Überhang entlastet werden, zudem ist auch hier die Straßenbeleuchtung von Bewuchs freizuhalten, so dass dem beantragten Rückschnitt um 20 -25 Prozent naturschutzfachlich zugestimmt wird.