Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser, GR Jaquet


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung nach den Plänen des Ingenieurbüros Dingethal GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.08.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Maßgaben erklärt:

 

Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Das Grundstück mit der Flurnummer 1073 Gem. Unterbrunn liegt im Vorbehaltsgebiet für die Gewinnung von Bodenschätzen. Das beantragte Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Dieser soll in Abstimmung mit dem LBV und der unteren Naturschutzbehörde gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung an einer bereits bestehenden Kiesgrube ausgeglichen werden. Dem Vorhaben wird naturschutzfachlich zugestimmt.