Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.09.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog §31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung einer Birke mit der Nummer 147 in der Pippinstr. 26, Fl.Nr. 1444/22, Gemarkung Gauting, widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113/Gauting.

 

Der Antrag auf Fällung wird durch den ungünstigen Standort, aber vor allem durch die stammnahen Wurzelbeschädigungen vor ca. 30 Jahren beim Bau des Anbaues begründet. Die Birke erscheint vital, sichtbare Vitalitätseinbußen sind nicht zu erkennen. Der massive Eingriff vor ca. 30 Jahren in Kombination mit dem sehr beengten Standort lässt jedoch vermuten, dass das Wurzelwerk der Birke den zukünftigen Stürmen nicht gewachsen ist, so dass die Standsicherheit in Frage gestellt wird. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist aufgrund des ungünstigen Standortes für den neuen Baum, aber auch aufgrund der Tatsache, dass einige Bäume in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden und ebenfalls zum Erhalt festgesetzt sind, nicht zu leisten.