Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.09.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog §31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung einer Birke mit der Nummer 147 in der Pippinstr. 26, Fl.Nr. 1444/22, Gemarkung Gauting, widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113/Gauting.
Der Antrag auf Fällung wird durch den ungünstigen
Standort, aber vor allem durch die stammnahen Wurzelbeschädigungen vor ca. 30
Jahren beim Bau des Anbaues begründet. Die Birke erscheint vital, sichtbare
Vitalitätseinbußen sind nicht zu erkennen. Der massive Eingriff vor ca. 30
Jahren in Kombination mit dem sehr beengten Standort lässt jedoch vermuten,
dass das Wurzelwerk der Birke den zukünftigen Stürmen nicht gewachsen ist, so
dass die Standsicherheit in Frage gestellt wird. Der Fällung wird
naturschutzfachlich zugestimmt. Eine Ersatzpflanzung ist aufgrund des
ungünstigen Standortes für den neuen Baum, aber auch aufgrund der Tatsache,
dass einige Bäume in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden und ebenfalls zum
Erhalt festgesetzt sind, nicht zu leisten.