Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Thomas Hetfleisch, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 15.09.2023, wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes
Nr. 18 / GAUTING, der nur Baulinien und Baugrenzen festsetzt.
Die Baugrenzen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Das natürliche und
das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung
einzutragen.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen
und Kirschlorbeer unzulässig.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob
Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind.
Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser
ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche
Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting
unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen
Klimaschutzgesetz verankert sind.