Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Antragsstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.09.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Die Werbeanlage entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 / Gauting sowie der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015

 

Die geplante Holzterrasse entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 / Gauting.

 

Bei einer Aufständerung der Holzterrasse sind die Vorschriften der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021 einzuhalten.

 

Die Absturzsicherung für die Holzterrasse wird durch das LRA Starnberg geprüft.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.