Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Antragsstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 11.09.2023, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Die Werbeanlage
entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6 /
Gauting sowie der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015
Die geplante Holzterrasse entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 6 / Gauting.
Bei einer Aufständerung der Holzterrasse sind die Vorschriften der
Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021 einzuhalten.
Die Absturzsicherung für die Holzterrasse wird durch das LRA Starnberg
geprüft.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Anfallendes Niederschlagswasser
ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.