Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen
des Antragstellers, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 06.06.2016, wird
zustimmend und ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 / GAUTING.
Den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting
entspricht das Vorhaben (Werbeanlage 2) ebenfalls nicht.
Die erforderliche Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB kann für die
Werbeanlage 1 befürwortet werden.
Für die Werbeanlage 2 kann die erforderliche Ausnahme nach § 31 Abs. 1
BauGB nicht erteilt werden. Die Werbeanlage soll 4,90 m über der
Straßenoberkante angebracht werden. Dies widerspricht § 2 Nr. 2 der Gestaltungsvorschriften
der Werbeanlagensatzung.