Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.06.2016, wird zustimmend und ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 / GAUTING.

 

Den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting entspricht das Vorhaben (Werbeanlage 2) ebenfalls nicht.

 

Die erforderliche Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB kann für die Werbeanlage 1 befürwortet werden.

 

Für die Werbeanlage 2 kann die erforderliche Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB nicht erteilt werden. Die Werbeanlage soll 4,90 m über der Straßenoberkante angebracht werden. Dies widerspricht § 2 Nr. 2 der Gestaltungsvorschriften der Werbeanlagensatzung.