Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.06.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“, festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 107 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Eine Ersatzpflanzung
ist nicht erforderlich, da auf dem Grundstück ausreichend Baumbestand vorhanden
ist.