Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.06.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 / STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung
ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu
pflanzen.