Beschluss:

 

1. Geschäftshaus am Bahnhofplatz

GR Meiler äußert, dass der Bauausschuss bei dem im Bau befindlichen Geschäfts­haus am Bahnhofplatz einem zurückgesetzten Dachgeschoss zugestimmt hat. Er fragt, ob dieses Geschoss auch tatsächlich realisiert wird. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass das Dachgeschoss noch gebaut werden wird.

 

2. Umbau des Salettls im Schlosspark

GR Meiler fragt nach dem Sachstand beim geplanten Umbau des Salettls im Schlosspark. Die Erste Bürgermeisterin führt aus, dass die Gemeinde noch auf die Erteilung der Baugenehmigung wartet.

 

3. Kreuzung Bergmoserstr./Kreuzstr. in Gauting

GR Dr. Sklarek berichtet, dass ein Bürger angeregt hat, an der Kreuzung Bergmo­serstr./Kreuzstr. in Gauting eine Zickzackmarkierung auf der Fahrbahn anzubringen, da hier häufig die Sicht durch parkende Autos beeinträchtigt ist. Die Erste Bürger­meisterin erklärt, dass an derartigen Straßeneinmündungen das Parken ohnehin ge­nerell verboten ist; daher werde mit zusätzlichen Markierungen zurückhaltend umge­gangen.

 

4. Staatliche Baumaßnahmen im Straßennetz

GR Eck äußert, dass in Starnberg die Würmbrücke erneuert werde, außerdem werde die A 96 bei Germering dreispurig ausgebaut und bis 2019 die Ammerseestraße in Gauting ausgebaut. Durch diese Baumaßnahmen sei mit Verkehrsstauungen am Pippinplatz zu rechnen. Er regt daher an, mit dem Straßenbauamt Weilheim abzu­stimmen, wie diese Stauungen möglichst vermieden werden können.

 

5. Baumaßnahme Ausbau der Münchener Straße in Gauting

GR Eck berichtet, dass die Anwohner der Münchener Straße durch ein Einwurf­schreiben der mit dem Ausbau der Münchener Straße beauftragten Baufirma darüber informiert worden sind, dass die Pkws während der Baumaßnahme außerhalb des eigenen Grundstücks geparkt werden sollten. Er hält es nicht für praktikabel, dass die Pkws dann über mehrere Monate an anderer Stelle geparkt werden sollen. Er bittet um Klärung mit dem Straßenbauamt, um hier eine bessere Lösung zu finden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Mit diesem Schreiben ist gemeint, dass die Pkws lediglich für einen kurzen Zeitraum (ca. 1 Tag) nicht auf den betreffenden Grundstücken geparkt werden können, wenn diese Grundstücke jeweils direkt von den Straßenbaumaßnahmen tangiert sind.