Sitzung: 05.07.2016 BA/030/XIV.WP
Beschluss:
1.
Geschäftshaus am Bahnhofplatz
GR
Meiler äußert, dass der Bauausschuss bei dem im Bau befindlichen Geschäftshaus
am Bahnhofplatz einem zurückgesetzten Dachgeschoss zugestimmt hat. Er fragt, ob
dieses Geschoss auch tatsächlich realisiert wird. Die Erste Bürgermeisterin erklärt,
dass das Dachgeschoss noch gebaut werden wird.
2.
Umbau des Salettls im Schlosspark
GR
Meiler fragt nach dem Sachstand beim geplanten Umbau des Salettls im
Schlosspark. Die Erste Bürgermeisterin führt aus, dass die Gemeinde noch auf
die Erteilung der Baugenehmigung wartet.
3.
Kreuzung Bergmoserstr./Kreuzstr. in Gauting
GR
Dr. Sklarek berichtet, dass ein Bürger angeregt hat, an der Kreuzung Bergmoserstr./Kreuzstr.
in Gauting eine Zickzackmarkierung auf der Fahrbahn anzubringen, da hier häufig
die Sicht durch parkende Autos beeinträchtigt ist. Die Erste Bürgermeisterin
erklärt, dass an derartigen Straßeneinmündungen das Parken ohnehin generell
verboten ist; daher werde mit zusätzlichen Markierungen zurückhaltend umgegangen.
4.
Staatliche Baumaßnahmen im Straßennetz
GR
Eck äußert, dass in Starnberg die Würmbrücke erneuert werde, außerdem werde die
A 96 bei Germering dreispurig ausgebaut und bis 2019 die Ammerseestraße in
Gauting ausgebaut. Durch diese Baumaßnahmen sei mit Verkehrsstauungen am
Pippinplatz zu rechnen. Er regt daher an, mit dem Straßenbauamt Weilheim abzustimmen,
wie diese Stauungen möglichst vermieden werden können.
5.
Baumaßnahme Ausbau der Münchener Straße in Gauting
GR
Eck berichtet, dass die Anwohner der Münchener Straße durch ein Einwurfschreiben
der mit dem Ausbau der Münchener Straße beauftragten Baufirma darüber
informiert worden sind, dass die Pkws während der Baumaßnahme außerhalb des
eigenen Grundstücks geparkt werden sollten. Er hält es nicht für praktikabel,
dass die Pkws dann über mehrere Monate an anderer Stelle geparkt werden sollen.
Er bittet um Klärung mit dem Straßenbauamt, um hier eine bessere Lösung zu
finden.
Anmerkung
der Verwaltung:
Mit
diesem Schreiben ist gemeint, dass die Pkws lediglich für einen kurzen Zeitraum
(ca. 1 Tag) nicht auf den betreffenden Grundstücken geparkt werden können, wenn
diese Grundstücke jeweils direkt von den Straßenbaumaßnahmen tangiert sind.